AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der Grala Immobilien & Service GmbH, Bünder Str. 391, 32120 Hiddenhausen ("Makler", "uns" oder "wir"), und ihren Kunden geschlossen werden. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Sofern bei der Bezeichnung die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Grala Immobilien & Service GmbH (Makler) widmet sich der Erfüllung von Aufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Verkäufer, Vermieter und Verpächter - im folgenden "Anbieter" genannt - und der Käufer, Mieter oder Pächter - im folgenden "Interessent" genannt - sowie beide gemeinschaftlich "Vertragspartner" genannt - im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes.
1) Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken, Häusern, Wohnungen und sonstigen Immobilien. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
2) Eigentümerangaben
Unsere Vermittlungs- und /oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Diese sind auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Daten nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
3) Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, Vermittlungs- oder Nachweistätigkeiten einschließlich der Objektnachweise (Exposés) sind ausschließlich für den Interessenten als Empfänger bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, Objektnachweise oder -informationen an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. MwSt. zu zahlen.
4) Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden / Vertragspartner (sowohl Anbieter als auch Interessent) und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung, Bestätigung in Textform oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. der Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Maklervertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von 10 Tagen vor Monatsende gekündigt hat. Der Anbieter verpflichtet sich keine Dritte mit der Vermittlung des betreffenden Objektes während der Laufzeit unseres Maklervertrages zu beauftragen.
5) Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch für den Interessenten provisionspflichtig tätig sein.
6) Provisionsanspruch (Courtage)
Der Provisionsanspruch entsteht sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Hauptvertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Hauptvertrages bei Rechnungsstellung fällig. Der Provisionsanspruch entsteht auch z.B. Miete statt Kauf oder Kauf statt Miete. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von §653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Unser Provisionsanspruch an den Käufer erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Exposé festgelegten Provision. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben, rückgängig oder einvernehmlich aufgehoben wird.
7) Höhe der Provision für Anbieter
Soweit nichts anderes vereinbart wird, beträgt die vom Anbieter an uns zu zahlende Provision
- bei Verkauf von Immobilien 3,57 % inkl. MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis
- bei Vermietung je nach Leistung gemäß unserer Vermietungspakete
Für Mietwohnungssuchende im Sinne des § 2 Abs. 1 a des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung wird bei Abschluss eines Mietvertrages keine Provision fällig.
8) Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweiligen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei einer Änderung des Steuersatzes.
9) Haftungsbegrenzung
Wir haften nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
10) Mitteilungspflicht
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein. Der Makler hat des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind die Vertragspartner verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die Konditionen (insb. Kaufpreis) Auskunft zu geben. Die Auskunftspflicht wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
11) Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.
12) Widerruf
Handelt der Kunde als Verbraucher wird ergänzend auf das bestehende Widerrufsrecht bei Maklerverträgen gemäß § 312b BGB hingewiesen. Weitere Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht finden Sie unter https://www.grala-immobilien.com/widerrufsrecht.
13) Vorkenntnis
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Interessenten bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.
14) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Reglung zu vereinbaren, die im Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung in rechtlich zulässiger Weise und wirtschaftlich möglichst nahekommt.