Die Grünen wollten die steuerfreie Veräußerung privater Immobilien nach einer Haltedauer von zehn Jahren abschaffen. Der Deutsche Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf jedoch abgelehnt. Für Immobilienbesitzer bleibt die bisherige Regelung damit bestehen.
Geplante Änderung der Besteuerung von Immobilienverkäufen
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Gesetzentwurf zur Änderung der Besteuerung von Immobilienveräußerungen eingebracht. Ziel war es, die bisherige Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist abzuschaffen.
Nach dem Vorschlag sollten Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.
Zur Begründung führte die Fraktion an, dass Immobilien gegenüber anderen Kapitalanlagen steuerlich bevorzugt würden. Während Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen nach Ablauf der gesetzlichen Frist grundsätzlich steuerfrei sein können, unterliegen Erträge aus anderen Kapitalanlagen häufig einer Besteuerung.
Durch die geplante Gesetzesänderung erwarteten die Grünen steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro.
Der Gesetzentwurf wurde unter der Bundestagsdrucksache 21/6637 veröffentlicht.
Bundestag lehnt den Gesetzentwurf ab
Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag zur Abschaffung der steuerfreien Immobilienveräußerung nach zehn Jahren am 8. Oktober 2026 abgelehnt.
Bei der Abstimmung entfielen 131 Stimmen auf den Gesetzentwurf, während 446 Abgeordnete dagegen stimmten. Enthaltungen gab es keine.
Damit wurde die geplante Gesetzesänderung nicht umgesetzt. Die bestehende Regelung zur Besteuerung privater Immobilienverkäufe bleibt von diesem Gesetzentwurf unberührt.
Welche steuerlichen Regelungen gelten derzeit?
Maßgeblich für die Besteuerung privater Immobilienverkäufe ist insbesondere § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:
- Verkauf innerhalb von zehn Jahren: Wird eine privat gehaltene Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung verkauft, kann der erzielte Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig sein.
- Verkauf nach zehn Jahren: Nach Ablauf der zehnjährigen Frist ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie grundsätzlich steuerfrei.
- Eigennutzung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Immobilienverkauf auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei sein, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
- Besondere steuerliche Sachverhalte: Bei gewerblichem Grundstückshandel, Immobilien im Betriebsvermögen oder anderen besonderen Konstellationen können abweichende steuerliche Regelungen gelten.
Ob ein Immobilienverkauf tatsächlich steuerfrei ist, hängt somit von den individuellen Umständen des jeweiligen Falls ab.
Was bedeutet die Entscheidung für Immobilienbesitzer?
Durch die Ablehnung des Gesetzentwurfs bleibt die bisherige steuerliche Behandlung privater Immobilienverkäufe bestehen.
Eigentümer, die eine Immobilie als Kapitalanlage halten, können daher weiterhin von der Möglichkeit profitieren, einen Veräußerungsgewinn nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfrei zu realisieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die steuerliche Beurteilung sind insbesondere der Zeitpunkt der Anschaffung, der geplante Verkaufszeitpunkt und die Nutzung der Immobilie relevant.
Vor einem Verkauf empfiehlt es sich, die individuellen steuerlichen Voraussetzungen prüfen zu lassen.