Der aktuelle Gesetzentwurf „Mietrecht II“
Die Bundesregierung plant mit dem neuen Gesetzesentwurf „Mietrecht II“ weitere Änderungen im sozialen Mietrecht. Hintergrund sind steigende Wohnkosten und die Absicht, Mieterinnen und Mieter künftig stärker zu schützen. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Vorgaben für Vermieter gelten.
Neue Vorgaben für möblierte Wohnungen
Künftig sollen Zuschläge für möblierte Wohnungen transparenter geregelt werden. Vermieter müssten den Aufpreis für die Möblierung separat ausweisen und nachvollziehbar begründen.
Geplant ist außerdem, dass sich die Höhe des Zuschlags am tatsächlichen Wert der Möbel orientiert. Für vollständig eingerichtete Wohnungen soll grundsätzlich ein pauschaler Aufschlag von fünf Prozent der Nettokaltmiete zulässig sein. Höhere Zuschläge wären nur bei hochwertiger Ausstattung möglich.
Änderungen bei der Schonfristzahlung
Auch im Bereich der Kündigungen wegen Mietrückständen sind Anpassungen vorgesehen. Nach den aktuellen Plänen soll die sogenannte Schonfristzahlung künftig nicht nur bei fristlosen Kündigungen greifen.
Mieter könnten damit auch eine ordentliche Kündigung durch vollständige Nachzahlung offener Beträge noch abwenden. Ziel ist es, den Verlust von Wohnraum in finanziellen Krisensituationen zu verhindern.
Anpassungen bei Indexmieten
Bei Indexmietverträgen plant der Gesetzgeber eine Begrenzung der jährlichen Mietsteigerung. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Erhöhungen künftig maximal 3,5 Prozent pro Jahr betragen dürfen.
Damit soll verhindert werden, dass starke Inflationsentwicklungen automatisch zu erheblichen Mietsteigerungen führen.
Kurzzeitmietverträge sollen begrenzt werden
Nach dem Entwurf sollen befristete Kurzzeitmietverträge künftig nur noch bis zu einer Dauer von sechs Monaten zulässig sein. Zudem soll weiterhin ein besonderer Grund für die Befristung vorliegen müssen.
Die geplante Regelung soll verhindern, dass die Mietpreisbremse durch häufig wechselnde Kurzzeitvermietungen umgangen wird.
Vereinfachungen bei Modernisierungen
Auch für Modernisierungsmaßnahmen sind Änderungen vorgesehen. Die Grenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungen soll von bislang 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben werden.
Dadurch sollen kleinere Bau- und Sanierungsmaßnahmen weiterhin unkompliziert umgesetzt werden können.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzesentwurf wurde bereits an Länder und Verbände zur Prüfung übermittelt. Nach Auswertung der Stellungnahmen könnte das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.
Die geplanten Änderungen ergänzen die bereits verlängerte Mietpreisbremse bis Ende 2029. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen im Mietrecht diskutiert, unter anderem strengere Regelungen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse und gegen Mietwucher.