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Touristen statt Dauerwohner: Was tun, wenn der eigene Mieter heimlich Airbnb vermietet?

Es beginnt oft harmlos: ständig wechselnde Menschen im Treppenhaus, Rollkoffer spät abends, fremde Namen an der Klingel oder Beschwerden von Nachbarn. Viele Eigentümer merken erst spät, dass ihre Wohnung plötzlich nicht mehr dauerhaft vermietet wird – sondern als heimliche Airbnb-Unterkunft genutzt wird.

Für Vermieter kann das schnell teuer und problematisch werden.

Darf ein Mieter die Wohnung einfach über Airbnb vermieten?

In den meisten Fällen: nein.
Die kurzfristige Untervermietung an Touristen ist normalerweise nicht ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt – besonders dann nicht, wenn die komplette Wohnung regelmäßig an wechselnde Gäste vergeben wird.

Denn juristisch ist das oft keine normale Untervermietung mehr, sondern eine gewerbeähnliche Kurzzeitvermietung.

Typische Warnzeichen für heimliche Airbnb-Vermietung

Viele Eigentümer erfahren davon nicht direkt vom Mieter, sondern durch das Umfeld. Häufige Hinweise sind:

  • ständig fremde Personen im Haus
  • Rollkoffer im Treppenhaus
  • Schlüsselboxen am Gebäude
  • häufige Beschwerden wegen Lärm
  • wechselnde WLAN-Anmeldungen oder Müllprobleme
  • Inserate mit identischen Wohnungsbildern im Internet

Gerade in Eigentümergemeinschaften entstehen dadurch schnell Konflikte mit Nachbarn oder der Hausverwaltung.

Warum das für Vermieter riskant werden kann

Die Risiken werden oft unterschätzt. Denn bei illegaler Kurzzeitvermietung geht es nicht nur um Ärger im Haus.

Mögliche Folgen:

  • höhere Abnutzung der Wohnung
  • Schäden durch wechselnde Gäste
  • Probleme mit Versicherungen
  • Verstöße gegen kommunale Zweckentfremdungsregeln
  • Streit mit der Eigentümergemeinschaft
  • mögliche Haftungsfragen bei Schäden im Haus

In manchen Städten drohen sogar Bußgelder bei unerlaubter Ferienvermietung.

Was Vermieter jetzt tun sollten

Wichtig ist: nicht vorschnell handeln, sondern zuerst Beweise sichern.

Dazu gehören:

  • Screenshots von Inseraten
  • Aussagen von Nachbarn
  • Dokumentation von Vorfällen
  • Fotos von Schlüsselboxen oder Hinweisen

Erst danach sollte der Mieter schriftlich angesprochen werden.

Wann eine Kündigung möglich wird

Wenn der Mieter die Wohnung tatsächlich ohne Erlaubnis regelmäßig touristisch vermietet, kann das ein erheblicher Vertragsverstoß sein.

Je nach Situation kommen infrage:

  • Abmahnung
  • Unterlassungsaufforderung
  • fristlose Kündigung
  • ordentliche Kündigung

Entscheidend ist dabei immer der Einzelfall und die Nachweisbarkeit.

Fazit

Die heimliche Airbnb-Vermietung ist längst kein Einzelfall mehr. Gerade in beliebten Städten versuchen manche Mieter, Wohnungen nebenbei als Ferienunterkunft zu nutzen – oft ohne Zustimmung des Eigentümers.

Für Vermieter gilt deshalb: frühe Warnzeichen ernst nehmen, sauber dokumentieren und rechtzeitig reagieren, bevor aus einer normalen Mietwohnung unbemerkt ein Mini-Hotel wird.

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